Welche Leistungen und Aufwendungen können erwartet werden?
§1 ARB: Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).
- Welche Kosten werden duch die Rechtsschutz konkret übernommen?
- Die Rechtsanwaltskosten
- Gerichtskosten
Kapitelübersicht
Welche Kosten werden duch die Rechtsschutz konkret übernommen?
- die gesetzliche Rechtsanwaltgebühren - den Rechtswanwalt kann der Versicherungsnehmer selbst wählen und beauftragen
- die Kosten des Steuerberaters bzw. Steueranwalts, wenn es sich um einen Steuer-Rechsschutzfall handelt
- bei Zivilprozessen im Inland den Korrespondenzanwalt (der Versicherunehmer wohnt mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt)
- wenn ein Gutachten erforderlich ist - Kostenübernahme eines öffentlich bestellten Sachverständigen bzw. Gutachters
- Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörden
- Kosten für Zeugen und Sachverständigenentscheidungen sowie Gerichtsvollzieher
- Bereitstellung einer Strafkaution zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen z. B. bei Untersuchungshaft
- bei ausländischen Strafverfahren - Kautionen für den Versicherungsnehmer - als Darlehen gewährt
- Erstattung der Reisekosten zum angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
- im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs: Gesamtkostenübernahme der Gegenseite - wenn der Versicherungnehmer dazu in der Pflicht steht
Die Rechtsanwaltskosten
Es wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.
Die Rechtsanwaltskosten werde bei Festgebühren nach dem "Gegenstandswert" berechnet.
- Beispielsweise beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 300 Euro: 25 Euro; bei 10.000 Euro: 486 Euro und bei 500.000 Euro: knapp 3.000 Euro ...
Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände selbst.
- Einfluss darauf nimmt vor allem Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.
Rechtsanwaltsgebühren entstehen für:
- Rechtsberatung - die Erstberatungsgebühr darf dabei max. 190 Euro betragen
- außergerichtliche Tätigkeit
- gerichtliche Tätigkeit in 1. und 2. Instanz
- Straf- und Bußgeldangelegenheiten
Gerichtskosten
Die Höhe der Gerichtskosten ist abhängig von der Gerichtsart des jeweiligen Verfahrens:
Verfahren | Gericht |
Ordentliche Gerichtsbarkeit: Dazu gehören Verfahren nach der Zivilprozessordnung, Insolvenzordnung, Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Strafverfahren und Bußgeldverfahren |
Amts-, Landes-, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof |
Verwaltungsgerichtsbarkeit | Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht |
Finanzgerichtsbarkeit | Finanzgerichte und Bundesfinanzhof |
Arbeitsgerichtsbarkeit | Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht |
Sozialgerichtsbarkeit | Landes- und Bundessozialgericht |
Dazu gehören noch die Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder und die Strafkammern bei Strafverfahren.
Gerichtliche Gebühren sind alle weiteren Kosten, die dem Gericht durch die Verhandlung entstehen, z. B.:
- Dokumentenpauschale
- Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter
- Brief- und Telekommunikationskosten usw.